AGB
§1 Allgemeines
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der fast2work gmbh („fast2work“) und dem jeweiligen Auftraggeber gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie gelten mit Auftragsannahme auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen als vereinbart. Regelungen, die diese Geschäftsbedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn dies von fast2work schriftlich bestätigt wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen Bedingungen wird ausdrücklich schriftlich seitens fast2work zugestimmt.
§2 Angebot und Vertragsschluss
Sofern nicht ausdrücklich eine schriftliche, verbindliche Zusicherung erfolgt, sind unsere Angebote stets freibleibend. An die Angebotspreise halten wir uns längstens für einen Zeitraum von vier Wochen gebunden. Ein wirksamer Vertrag kommt im Zweifel erst nach Maßgabe und Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, sofern eine solche erteilt wird. Leistungen erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§3 Leistungsumfang
Gegenstand des Auftrages ist die im Vertrag vereinbarte Tätigkeit, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Zur Auftragsausführung können wir uns sachkundiger Unterauftragnehmer bedienen, soweit nicht anderes vereinbart ist. Mündliche Abreden sowie nachträgliche Änderungen des vereinbarten Vertragsinhaltes bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und unserer grundsätzlichen schriftlichen Bestätigung. Für alle in Auftrag gegebenen zusätzlichen Dienstleistungen berechnen wir eine angemessene Vergütung. Bei Inrechnungstellung von Kosten Dritter sind wir berechtigt, soweit es sich um Kosten durchgehender Positionen handelt, uns von Dritten berechnete Preiserhöhungen an den Auftraggeber weiter zu berechnen.
§4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und ist verpflichtet, uns nach Kräften zu unterstützen. Er hat alle notwendigen und bedeutsamen Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig, d.h. innerhalb der vom Auftragnehmer gesetzten Anforderungsfristen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer wird bevollmächtigt, Verträge über Leistungen Dritter im Namen und für Rechnung des Auftraggebers abzuschließen.
§5 Leistungen und Leistungsverzug
Sofern es die Natur der Sache erlaubt, sind wir berechtigt, unsere Leistungsverpflichtung in Teilleistungen oder Teillieferungen zu erfüllen. Schadenersatzansprüche im Falle von Leistungs- oder Lieferverzögerungen richten sich nach Maßgabe der in diesen Bedingungen vereinbarten Haftung. Verzug ist bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Leistungs- oder Lieferfrist erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben. Grundsätzlich werden Terminvereinbarungen mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet.
§6 Haftung
Im Falle der Verletzung außervertraglicher oder vertraglicher Pflichten, insbesondere bei Unmöglichkeit der Vertragserfüllung oder Verzug haften wir für uns und unsere Erfüllungsgehilfen nur im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Die Haftung ist hierbei beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden, d.h. bei Lieferungen und Leistungen auf die Auftragssumme. Soweit Leistungen von Dritten bezogen werden, haften wir nicht für deren Verschulden.
§7 Preise und Zahlungsbedingungen
Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Neben der Honorarforderung haben wir Anspruch auf Ersatz entstandener Auslagen. Einzelheiten der Zahlungsweise und der Zahlungshöhe werden im Vertrag geregelt. Wir sind berechtigt, in angemessenen Zeitabständen Abrechnungen nach geleistetem Arbeitsaufwand und angefallenen Auslagen vorzunehmen, sofern nicht ein Anderes vertraglich vereinbart ist. Unsere Preise verstehen sich rein netto in Euro exklusive geschuldeter Umsatzsteuer. Eine Gewährung von Skonti oder anderen Abzügen ist ausgeschlossen, sofern nicht vertraglich vereinbart. Die Bezahlung unserer Leistungen hat durch Überweisung oder per Bankeinzug spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung und Rechnungszugang zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ab dem Eintritt des Verzuges Verzugszinsen i.H.v. 3 Prozent (in Worten Drei von Hundert) über dem jeweiligen gesetzlichen Zinssatz zu berechnen. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§8 Urheberrechtsschutz und Eigentumsvorbehalt
Soweit unsere Leistungen urheberrechtsfähig sind, bleiben wir als Produzent Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen nur das von uns eingeschränkte, im übrigen zeitlich und örtlich beschränkte, widerrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, soweit im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist. Gilt die Verwendung durch den Auftraggeber über den vereinbarten Umfang und Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich. Wir behalten uns das Recht vor, Arbeiten und Entwürfe zu archivieren und als Referenz zu verwenden. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, die von uns im Angebotstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden, und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für die Verwendung unserer Vorschläge in abgewandelter Form oder durch Dritte.
Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der für die von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen Urheber- und/oder Markenrechte ist oder sich, falls er nicht selbst Urheber und/oder Markeninhaber ist, vom Urheber und/oder Markeninhaber eine Genehmigung für die Verwendung der Abbildungen, Markenzeichen und/oder Markennamen eingeholt hat. Vom Auftragnehmer wird nicht überprüft, ob der Auftraggeber im Besitz der für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Rechte ist. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf die Verletzung von Urheber- und/oder Markenrechtsansprüchen wird für die in Auftrag gegebenen Leistungen insgesamt ausgeschlossen. Sofern in Auftrag gegebene Leistungen gegen Urheber- und/oder Markenrechte verstoßen, hat dies der Auftraggeber selbst zu verantworten und stellt den Auftragnehmer von jeglicher Haftung insoweit frei.
§9 Gewährleistung
Wir übernehmen für unsere Leistungen nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und nur gegenüber dem Auftraggeber als Vertragspartner die Gewähr. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
Bei durch von uns zu vertretenden Mängeln ist der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Leistung verpflichtet, diese uns gegenüber schriftlich anzuzeigen. Es hat eine genaue Beschreibung des Mangels zu erfolgen. Im Falle berechtigter Mängelrüge werden wir nach unserem Ermessen eine kostenlose Nachbesserung erbringen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen, sofern nicht ein Anderes gesetzlich geregelt ist. Vertragsstrafen werden nicht anerkannt.
§10 Verschwiegenheit
Wir verpflichten uns, über alle betrieblichen Belange des Auftraggebers, über die wir im Rahmen der Vertragserfüllung Kenntnis erlangen, Stillschweigen zu bewahren und vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Werden vom Auftraggeber Adressdaten zur Verfügung gestellt, gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
§11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertrag sich ergebenden Ansprüche ist für beide Vertragsteile, sofern sie Kaufleute sind, der Sitz der fast2work gmbh in 26125 Oldenburg. Die Geltung der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ausländischen Rechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrecht gilt als vereinbart. Die deutsche Fassung des Vertragstextes ist maßgeblich.
§12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen eines Vertrages einschließlich dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.