fast2work REGIO PAY – die regionale 50-€-Sachbezugskarte
Bis zu 50 € monatlich steuerfrei je Mitarbeitendem – als Freigrenze nach § 8 Abs. 2 EStG, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Eingesetzt wird die Karte dort, wo der Alltag stattfindet: im Handel, in der Gastronomie und bei Dienstleistern Ihrer Region.
50 € pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei (Freigrenze, § 8 Abs. 2 EStG)
Regional einsetzbar – Sie bestimmen das Einsatzgebiet
Physische Mastercard plus App, Apple Pay und Google Pay

Stärken Sie Ihre Region mit der lokalen Sachbezugskarte
Unterstützen Sie gezielt lokale Händler, Gastronomie und Dienstleister. Mit der Sachbezugskarte im regionalen Fokus investieren Sie nicht nur in Ihre Mitarbeitenden, sondern auch in eine starke und lebendige Wirtschaft vor Ort in Ihrer Region, Stadt oder Gemeinde.

Warum lokale Wirtschaft?
Ihr Unternehmen trägt dazu bei, regionale Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen.
Die Ausgaben Ihrer Mitarbeitenden stärken die lokale Infrastruktur und die Attraktivität Ihrer Region.
Kurze Wege, regionale Kreisläufe und lokale Wertschöpfung schonen Ressourcen und machen Ihr Engagement sichtbar.

So funktioniert fast2work REGIO PAY
Die fast2work REGIO PAY ist eine Debit Mastercard auf Guthabenbasis. Sie legen das Einsatzgebiet fest: ein zweistelliges PLZ-Gebiet (z. B. „26“ für Oldenburg und Ostfriesland), eine Großregion aus bis zu 10 PLZ-Gebieten oder ein einzelner Wunschhändler deutschlandweit. Innerhalb des gewählten Gebiets gilt die Karte bei allen Mastercard-Akzeptanzstellen – bundesweit sind das über 1,2 Millionen Händler. Die Karte funktioniert in einem begrenzten Akzeptanznetz nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG – genau diese Begrenzung sichert die Steuerfreiheit. Bargeldauszahlungen und freie Überweisungen sind technisch ausgeschlossen. Die technische Abwicklung erfolgt über unseren Partner, ein deutsches BaFin-lizenziertes E-Geld-Institut.

Steuerfrei – wenn drei Voraussetzungen stimmen
Sachbezüge bis 50 € pro Mitarbeitendem und Monat bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei. Wichtig: Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag – wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Der Sachbezug muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Gehaltsumwandlung ist steuerschädlich.
Die regionale Bindung der Karte erfüllt die Anforderung an ein begrenztes Netzwerk – die Grundlage der steuerlichen Einordnung als Sachbezug.
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine steuerliche Beratung.
Ersparnis gegenüber einer Lohnerhöhung
Eine Lohnerhöhung, von der netto 50 € beim Mitarbeitenden ankommen, kostet den Arbeitgeber durch Steuern und Sozialabgaben rund 95 € pro Monat. Mit der Sachbezugskarte kommen die vollen 50 € steuerfrei an. Bei 20 Mitarbeitenden macht das gegenüber einer vergleichbaren Lohnerhöhung eine Entlastung von rund 9.000 € pro Jahr aus – bei spürbar gleichem Netto-Effekt fürs Team.
Ihre individuellen Konditionen erhalten Sie transparent im Beratungsgespräch – ohne versteckte Gebühren; die Entgelte werden über unseren Bankpartner abgerechnet und sind als Finanzdienstleistung umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 8 UStG).
Beispielrechnung, keine Steuerberatung.
Vorteile für Unternehmen und Mitarbeitende
Regionale Verantwortung zeigen
REGIO PAY verankert Ihr Unternehmen sichtbar in der Region.
Mitarbeitermotivation stärken
Ob bei den Lieblingsläden, Cafés oder Märkten, die Karte wird von Mitarbeitenden dort eingesetzt, wo der Alltag stattfindet.
Positives Arbeitgeberimage
Regionales Engagement zahlt intern wie extern auf Ihre Marke ein.
Für Ihre Mitarbeitenden im Alltag
Guthaben, Umsätze und Kartensperrung – alles jederzeit in der kostenlosen App und im Mitarbeiterportal im Blick. Bezahlt wird kontaktlos mit der Karte oder per Apple Pay und Google Pay. Nicht verbrauchtes Guthaben verfällt nicht, sondern kann angespart werden – auch für größere Anschaffungen. Und auch online ist die Karte im Alltag nutzbar: Bestellungen über Lieferando sind mit der Karte möglich; darüber hinaus werden Online-Händler mit Sitz im gewählten PLZ-Gebiet akzeptiert.
Deutschland-Ticket als Zusatzmodul
Auf Wunsch ergänzen Sie die Sachbezugskarte um das Deutschland-Ticket als Managed Service: fast2work übernimmt Rahmenvertrag, Bestellung, Abrechnung und Kündigung – ohne Aufschlag auf den Ticketpreis. Das D-Ticket fällt unter § 3 Nr. 15 EStG und wird nicht auf die 50-€-Freigrenze angerechnet: Ihre Mitarbeitenden erhalten beide Benefits in voller Höhe.
Praxisbeispiel
Ein Unternehmen nutzt fast2work REGIO PAY zur Stärkung seiner Region. Mitarbeitende setzen die Karte bei lokalen Einzelhändlern, auf dem Wochenmarkt oder im Café um die Ecke ein. Das Unternehmen zeigt Nähe und Wertschätzung, die ankommt. Die Bezahlkarte hat eine Außenwirkung, die von den lokalen Händlern wahrgenommen wird.

Kartendesign in Ihrer CI
Jede Karte trägt auf Wunsch Ihre Wortmarke und Ihre CI-Farben. Drei Gestaltungslinien stehen zur Wahl: Petrol Regio (Mittelstand, Handwerk, Handel, Gastronomie), Anwalts-Blau Klassik (Kanzleien, Praxen, Beratungen, Sozialträger) und Minimal Premium (Tech, Agenturen, B2B). Von der Druckvorlage bis zur Lieferung dauert es 2–3 Wochen.
In 4 Schritten startklar
Mit Standard-Karten sind Sie in 1–2 Wochen startklar, mit individuellem Design in 2–3 Wochen. Es gibt keine starre Mindestvertragslaufzeit. Für die monatliche Aufladung stehen vier Wege bereit – empfohlen ist die Integration in Ihre Lohnbuchhaltung, daneben Dauerauftrag, Einzel- oder Sammelüberweisung.
Beratung
Gemeinsam legen wir Einsatzgebiet, Budgets und Kartendesign fest – abgestimmt auf Ihr Unternehmen.
Vertrag
Sie erhalten alle Unterlagen digital. Nach Unterschrift und Mandat starten wir die Einrichtung.
Karten
Wir richten Ihr Arbeitgeber-Portal ein und produzieren die Karten in Ihrem Firmen-CI für Ihre Mitarbeitenden.
Go-Live
Ihre Mitarbeitenden erhalten Karte und App-Zugang samt fertiger Vorlagen für die interne Kommunikation.
Bundesweit für Sie da – mit regionaler Wirkung
fast2work betreut Unternehmen in ganz Deutschland – vom Firmensitz in Oldenburg aus. Das Einsatzgebiet der Karte bestimmen Sie: Ihre Mitarbeitenden stärken mit jedem Euro Sachbezug Händler, Gastronomie und Dienstleister in Ihrer Region statt anonymer Online-Konzerne – ein sichtbares Zeichen für Standortbindung und Arbeitgebermarke. Auch für Steuerberater: Wir unterstützen Sie bundesweit bei der sauberen Abbildung in der Lohnabrechnung Ihrer Mandanten.
Machen Sie jetzt den ersten Schritt
Setzen Sie ein klares Zeichen für Ihre Region. Mit fast2work REGIO PAY stärken Sie den lokalen Handel, steigern die Mitarbeiterbindung und gestalten Ihre Arbeitgebermarke aktiv mit.
Wir beraten Sie gerne bei der Konfiguration.
Auf Sie zugeschnitten
Häufige Fragen zu REGIO PAY
Wo können Mitarbeitende mit der Karte bezahlen?
Innerhalb des vom Arbeitgeber festgelegten PLZ-Gebiets bei allen Mastercard-Akzeptanzstellen – bundesweit über 1,2 Millionen Händler. Alternativ gilt die Karte bei einem hinterlegten Wunschhändler.
Ist die Sachbezugskarte steuerlich sicher?
Ja – wenn die 50-€-Freigrenze (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) eingehalten wird, der Sachbezug zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird und die Karte in einem begrenzten Netz nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG arbeitet. Genau so ist REGIO PAY ausgestaltet.
Kann online bezahlt werden?
Eingeschränkt ja: Bestellungen über Lieferando sind möglich, außerdem Online-Händler mit Sitz im gewählten PLZ-Gebiet. Apple Pay und Google Pay funktionieren im stationären Handel des Einsatzgebiets uneingeschränkt.
Kann Guthaben angespart werden?
Ja. Nicht verbrauchtes Guthaben bleibt auf der Karte und kann später verwendet werden – auch für größere Anschaffungen.
Ist eine Bargeldauszahlung möglich?
Nein. Bargeldauszahlungen und Überweisungen sind technisch und steuerrechtlich ausgeschlossen – so behält die Karte ihre Eigenschaft als Sachbezug.
Wie schnell sind wir startklar?
Nach Vertragsabschluss in der Regel 1–2 Wochen, bei individuellem Kartendesign 2–3 Wochen.
Lässt sich das Deutschland-Ticket kombinieren?
Ja. Das D-Ticket fällt unter § 3 Nr. 15 EStG und zählt nicht auf die 50-€-Freigrenze – beide Benefits sind voll kombinierbar.
Was passiert, wenn Mitarbeitende ausscheiden?
Die Karte wird im Portal deaktiviert, Aufladungen stoppen. Restguthaben bleibt dem ehemaligen Mitarbeitenden zur Verwendung erhalten – eine Rückforderung wäre steuerschädlich.
Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?
Nein, der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Nur die einzelne Karte hat eine Laufzeit von 5 Jahren.
Wie funktioniert die monatliche Aufladung?
Über vier Wege: Integration in die Lohnbuchhaltung (Empfehlung), Dauerauftrag, Einzelüberweisung oder Sammelüberweisung per Excel-Vorlage – jeweils vom hinterlegten Firmenkonto.
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