Nachhaltigkeit & CSRD

17.7.2026

Scope 3 CO₂-Erfassung für HR: Mitarbeitermobilität CSRD-konform tracken

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Redaktion

Scope 3 CO₂-Erfassung für HR: Mitarbeitermobilität CSRD-konform tracken

Nachhaltigkeitsberichterstattung ist für große Unternehmen gesetzliche Pflicht – und für viele weitere ein Kriterium bei Kreditvergabe und Auftragsvergabe. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen berichtspflichtige Unternehmen präzise CO₂-Daten erheben und transparent darstellen. Das EU-Omnibus-Paket hat die Regeln 2026 spürbar vereinfacht – doch gerade die Pendelmobilität der Mitarbeitenden (Scope 3, Kategorie 7) und Geschäftsreisen (Kategorie 6) bleiben ein Datenthema, das ohne HR nicht lösbar ist. Dieser Beitrag zeigt, was aktuell gilt und wie HR die Datenerhebung pragmatisch organisiert.

Stand: Juli 2026

Was gilt aktuell? CSRD, EU-Omnibus und deutsches Recht (Stand: Juli 2026)

Die Rechtslage hat sich 2026 deutlich bewegt:

  • EU-Omnibus-Paket in Kraft: Die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 wurde am 24. Februar 2026 final verabschiedet und ist seit dem 18. März 2026 in Kraft. Sie vereinfacht die CSRD-Berichtspflichten und hebt die Schwellenwerte an – berichtspflichtig sind künftig im Wesentlichen Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.
  • „Stop the clock": Für neu berichtspflichtige Unternehmen wurden die Fristen um zwei Jahre verschoben.
  • Deutschland: Das deutsche CSRD-Umsetzungsgesetz ist noch nicht verabschiedet (Regierungsentwurf seit September 2025, Verabschiedung im Laufe 2026 erwartet). Bis dahin gilt formal das CSR-RUG von 2017.

Was heißt das für HR? Auch wenn das eigene Unternehmen (noch) nicht direkt berichtspflichtig ist: Berichtspflichtige Kunden, Banken und Geschäftspartner fragen Scope-3-Daten zunehmend entlang der Lieferkette ab. Wer Pendel- und Reisedaten strukturiert erheben kann, ist im Vorteil – unabhängig vom finalen Gesetzestext.

Warum die Rolle von HR bei der Scope-3-Erfassung zentral ist

Scope-3-Emissionen aus der Mobilität der Mitarbeitenden machen im Schnitt etwa 15 % bis 25 % der gesamten Unternehmens-CO₂-Bilanz aus. Und wer hat Zugriff auf diese Daten? Das HR-Team.

HR kennt:

  • Anzahl der Mitarbeitenden und Standorte
  • Regelungen für das Homeoffice
  • Dienstwagen-Berechtigungen
  • den üblichen Ablauf von Geschäftsreisen

HR kann steuern:

  • Mobilitätsanreize wie ÖPNV-Zuschüsse (z. B. Deutschland-Ticket) und Diensträder
  • Kommunikation rund um nachhaltige Mobilität
  • Benefit-Programme, die Akzeptanz schaffen und die Datenerhebung erleichtern

HR braucht dafür:

Eine belastbare Datenbasis zum Pendelverhalten. Genau hier setzt die Mobilitätsberatung von fast2work an: Standortanalyse, Pendlerbefragung und CO₂-Berechnung nach anerkannten Emissionsfaktoren – DSGVO-konform und ohne IT-Projekt.

Die größten Herausforderungen für HR bei Scope 3

1. Freiwilligkeit und Datenschutz

Mitarbeitende müssen freiwillig mitmachen (DSGVO). Was funktioniert: transparente Kommunikation zum Zweck der Erhebung, anonymisierte Auswertung auf Standort- statt Personenebene und niedrigschwellige Befragungen. Für ein belastbares CSRD-Reporting reichen erfahrungsgemäß Teilnahmequoten ab etwa 50 % – es sind keine 100 % nötig.

2. Datenqualität

Verkehrsmittel, Distanzen und Homeoffice-Quoten ändern sich. Einmalige Excel-Abfragen veralten schnell; besser sind wiederholbare, standardisierte Erhebungen mit klarer Methodik.

3. Aufwand

HR hat selten freie Kapazitäten für ein Reporting-Projekt. Eine strukturierte Befragung mit fertiger Auswertung ist deutlich schlanker als der Eigenbau.

So erleichtern Sie als HR die Datenerhebung

1. Datenquellen identifizieren

  • Verkehrsmittel der Mitarbeitenden (Auto, ÖPNV, Fahrrad etc.)
  • Pendelstrecken zwischen Wohnort und Arbeitsplatz
  • Häufigkeit und Dauer von Geschäftsreisen

2. Strukturiert erheben statt schätzen

Eine professionelle Standort- und Pendleranalyse liefert die Ist-Daten: genutzte Verkehrsmittel, Distanzen und daraus berechnete CO₂-Emissionen – aufbereitet als Entscheidungs- und Reporting-Grundlage.

3. Mitarbeitende einbinden

Kommunizieren Sie transparent, warum die Datenerhebung notwendig ist und wie sie erfolgt. Kurze Self-Service-Befragungen senken die Hürde und fördern die Akzeptanz.

4. Nachhaltige Mobilität fördern

Setzen Sie Anreize für umweltfreundliche Alternativen: etwa das Deutschland-Ticket als Jobticket (steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG – zählt nicht auf die 50-€-Freigrenze) oder steuerfreie Extras über die 50-€-Sachbezugskarte. Solche Benefits reduzieren CO₂-Emissionen und machen Mobilität zugleich messbarer.

Vorteile einer strukturierten Datenerhebung

  • Zeitersparnis: Standardisierte Erhebung und fertige Auswertung statt manueller Excel-Sammlungen.
  • Präzision: Ist-Daten und anerkannte Emissionsfaktoren statt grober Schätzwerte.
  • Compliance: DSGVO-konforme Erfassung schützt die Privatsphäre der Mitarbeitenden.
  • Steuerungswissen: Die Daten zeigen, wo Maßnahmen (Jobticket, Rad, Fahrgemeinschaften) am meisten CO₂ sparen.

Fazit: Scope 3 ist eine Chance – nicht nur eine Pflicht

Das Omnibus-Paket verschafft vielen Unternehmen Zeit, ändert aber nichts am Trend: CO₂-Transparenz wird entlang der Lieferkette zum Standard. HR sitzt an der Quelle der Mobilitätsdaten und kann mit überschaubarem Aufwand eine belastbare Datenbasis schaffen. Der pragmatische Einstieg: eine Standort- und Pendleranalyse als Fundament – und nachhaltige Benefits, um die Bilanz aktiv zu verbessern.

Häufige Fragen

Ist mein Unternehmen von der CSRD betroffen?

Nach dem EU-Omnibus-Paket sind künftig im Wesentlichen Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten berichtspflichtig. Da das deutsche Umsetzungsgesetz noch aussteht, sollten Unternehmen den finalen Gesetzestext beobachten – und Anforderungen berichtspflichtiger Geschäftspartner nicht unterschätzen.

Was hat das EU-Omnibus-Paket an der CSRD geändert?

Höhere Schwellenwerte (i. W. > 1.000 Beschäftigte), verschobene Fristen („Stop the clock") und reduzierte Berichtsanforderungen. Die Richtlinie (EU) 2026/470 ist seit dem 18. März 2026 in Kraft; die Umsetzung in deutsches Recht läuft.

Welche Scope-3-Kategorien betreffen HR direkt?

Vor allem Kategorie 7 (Pendelverkehr der Mitarbeitenden) und Kategorie 6 (Geschäftsreisen). Beide lassen sich nur mit HR-Wissen zu Standorten, Homeoffice-Quoten und Reiserichtlinien sauber erheben.

Über den Autor

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fast2work bietet digitale Lösungen für steuerlich geförderte Mitarbeiter-Benefits. Im Mittelpunkt steht die 50-€-Sachbezugskarte fast2work REGIO PAY (monatliche Freigrenze, § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) – ergänzt um das Deutschland-Ticket als Managed Service (§ 3 Nr. 15 EStG) und die Mobilitätsberatung für Unternehmensstandorte. So stärken Arbeitgeber die Mitarbeiterbindung und die regionale Wirtschaft – einfach und transparent.

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