11.3.2025

fast2work
Redaktion

Ein Schlüsselmerkmal des Omnibus‑I‑Pakets besteht darin, die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen zu reduzieren.
Folge: Schätzungen zufolge entfallen etwa 80 % der zuvor betroffenen Unternehmen von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Besonders mittelständische Unternehmen werden dadurch von der direkten Berichtspflicht befreit.
Für Unternehmen, die künftig nach CSRD Bericht erstatten müssen, wird die Abgabefrist verlängert: Insbesondere für jene, die erst mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beginnen, bedeutet das nun einen zusätzlichen Spielraum von zwei Jahren. Für Große Unternehmen, die bisher nicht NFRD‑pflichtig beginnt die Berichtspflicht erst im Jahr 2028. Für börsennotierte KMU beginnt die Berichtspflicht erst im Jahr 2029. Infolgesessen können Unternehmen den Aufbau ihrer internen ESG‑Reporting‑Strukturen langsamer vorantreiben, sollten aber dennoch vorausschauend planen, da ab dem Jahr 2028 keine weiteren Verschiebungen mehr zu erwarten sind.
Die bislang recht umfangreichen ESG‑Standards (ESRS) sollen überarbeitet werden, damit Unternehmen den Einstieg in die Berichtspflicht leichter finden. Ziel ist, die Menge der zu liefernden Daten zu reduzieren, bislang unklare Begriffe zu entwirren und die Vorgaben stärker an der gelebten Praxis auszurichten. Gleichzeitig wird eine engere Abstimmung mit anderen EU‑Richtlinien angestrebt, um Überschneidungen und widersprüchliche Anforderungen zu vermeiden. Für Unternehmen, die künftig nach der CSRD berichten müssen, dürfte das zu spürbar geringeren bürokratischen Hürden führen – die konkreten Änderungen der ESRS stehen jedoch noch aus.
Durch die Anpassung der EU‑Taxonomie wird künftig die Zahl der Unternehmen, die einer Berichtspflicht unterliegen, reduziert. Bisher war jede große Firma dazu verpflichtet, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten nach Nachhaltigkeitskriterien zu prüfen und darüber zu berichten. Das neue Omnibus‑Paket zieht diese Vorgabe deutlich zurück: Nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro bleiben zur Abgabe taxonomierelevanter Berichte verpflichtet. Unternehmen, die bereits Teile ihres Geschäfts nachhaltig ausgerichtet haben, können nun freiwillig über ihre EU‑Taxonomie‑Konformität informieren. Dies ist ein Anreiz, sich am Markt positiv zu positionieren. Alle Unternehmen, die unterhalb der neuen Grenze liegen, müssen keine Berichte mehr einreichen, wodurch sich der administrative Aufwand merklich verringert.
Die Sorgfaltspflichten innerhalb der Lieferkette erhalten ebenfalls ein Update. Künftig dürfen Unternehmen sich darauf beschränken, ausschließlich Daten ihrer unmittelbaren Geschäftspartner zu erheben, während die umfassende Erfassung der gesamten Wertschöpfungskette entfällt. Parallel dazu wird die EU‑weite zivilrechtliche Haftung gestrichen, was das juristische Risiko für Unternehmen mindert. Für Betriebe mit einer Vielzahl von Lieferanten bedeutet das deutlich weniger komplexe Prüfprozesse. Die Kernverantwortung für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Lieferkette bleibt dabei unverändert.
Das Omnibus-I-Paket bringt deutliche Erleichterungen für Unternehmen, indem Pflichten reduziert und Fristen verlängert werden. Doch für Unternehmen, die nachhaltig wirtschaften wollen, bleibt ESG ein entscheidendes Thema – auch unabhängig von regulatorischen Vorschriften.
Mit dem Omnibus‑I‑Paket kommenfür Unternehmen ein deutlich spürbare Erleichterungen. Vor Allem werden Verpflichtungen abgemindert und Fristen großzügig nach hinten verschoben. Und doch – selbst wenn die Rechtslage es nicht zwingt – bleibt ESG für Unternehmen, die auf nachhaltige Wirtschaftspraktiken setzen, ein zentrales, unverzichtbares Thema.
Unternehmen sollten die Erleichterungen nutzen, um nachhaltige Prozesse ohne Zeitdruck zu optimieren, denn freiwillige Nachhaltigkeit kann weiterhin ein Wettbewerbsvorteil bleiben.
(z.B. etwa 300 Mitarbeitende, 35 Mio. € Umsatz)
(z. B. etwa 1.200 Mitarbeitende, ein Jahresumsatz von rund 85 Mio. €)
(z. B. ungefähr 80 Kolleginnen und Kollegen, jedoch als Zulieferer für einen DAX-Konzern tätig)
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fast2work bietet digitale Lösungen für das Mobilitäts- und Benefits-Management in Unternehmen. Unsere Plattform optimiert Prozesse, ermöglicht flexible Verwaltung von Mobilitätsbudgets und senkt Kosten durch steuerliche Vorteile und Nettolohn-Optimierung. Gleichzeitig erfassen wir CO₂-Emissionen für das CSRD-Reporting, fördern nachhaltige Mobilität und stärken die Mitarbeiterbindung.

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