11.3.2025

Omnibus-I-Paket: So ändert sich die CSRD-Berichtspflicht 2025

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Redaktion

Omnibus-I-Paket: So ändert sich die CSRD-Berichtspflicht 2025

Was steckt hinter dem Omnibus-I-Paket?

Was liegt dem Omnibus‑I‑Paket zugrunde?Durch das von der Europäischen Kommission ins Rollen gebrachte Omnibus‑I‑Paket wird eine weitreichende Neugestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeleitet. Der Gedanke dahinter: Unternehmen von einem exzessiven Verwaltungsaufwand zu entlasten und gleichzeitig die ESG‑Vorgaben praktikabler zu machen.

Während die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die EU‑Taxonomie ursprünglich mit umfassenden Berichtspflichten Unternehmen zu nachhaltigem Handeln verpflichten sollten, lockert das neue Paket nun die Vorgaben. Doch welche konkreten Implikationen ergeben sich daraus für die Unternehmen? Für die Fachleute im Nachhaltigkeitsbereich, die Finanzabteilungen und die Geschäftsführung stellt sich schließlich die Kernfrage, welche Unternehmen nach wie vor im Anwendungsbereich verbleiben.

Dieser Beitrag gibt eine Orientierung über die wesentlichen Änderungen und zeigt, wie Unternehmen sich nun strategisch positionieren können.

1. Weniger Unternehmen sind berichtspflichtig: Wer fällt jetzt raus?

Ein Schlüsselmerkmal des Omnibus‑I‑Pakets besteht darin, die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen zu reduzieren.

  • Bislang waren sämtliche großen Unternehmen, die mindestens zwei der drei Schwellenwerte erfüllten dazu angehalten, gemäß CSRD-Bericht zu erstatten. Diese Schwellenwerte waren: mehr als 250 Beschäftigte, ein Jahresumsatz über 40 Mio. €, oder eine Bilanzsumme jenseits von 20 Mio. €.
  • Künftig beschränkt sich die Regelung auf Unternehmen, die mindestens 1.000 Angestellte haben und entweder eine Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro oder einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro erzielen.

Folge: Schätzungen zufolge entfallen etwa 80 % der zuvor betroffenen Unternehmen von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Besonders mittelständische Unternehmen werden dadurch von der direkten Berichtspflicht befreit.

Was bedeutet das für Unternehmen?

  • Auch für große Unternehmen bleibt die Verpflichtung bestehen, jedoch mit reduzierten Anforderungen.
  • Unternehmen, die nicht mehr zur ESG‑Berichterstattung verpflichtet sind, fragen sich häufig, ob sie freiwillig weiter über Umwelt, Soziales und Governance informieren sollten, um z.B. Investoren, Kunden oder Geschäftspartnern gerecht zu werden.
  • Wenn man im Lieferkettenmanagement eines großen Unternehmens arbeitet, wird man immer wieder mit Fragen zur CO₂‑Bilanz und zu nachhaltigen Maßnahmen konfrontiert.

2. Verzögerung der Berichtspflichten: Mehr Zeit für die Umsetzung

Für Unternehmen, die künftig nach CSRD Bericht erstatten müssen, wird die Abgabefrist verlängert: Insbesondere für jene, die erst mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beginnen, bedeutet das nun einen zusätzlichen Spielraum von zwei Jahren. Für Große Unternehmen, die bisher nicht NFRD‑pflichtig beginnt die Berichtspflicht erst im Jahr 2028. Für börsennotierte KMU beginnt die Berichtspflicht erst im Jahr 2029. Infolgesessen können Unternehmen den Aufbau ihrer internen ESG‑Reporting‑Strukturen langsamer vorantreiben, sollten aber dennoch vorausschauend planen, da ab dem Jahr 2028 keine weiteren Verschiebungen mehr zu erwarten sind.

3. Erleichterung der Berichtsstandards: Weniger Bürokratie?

Die bislang recht umfangreichen ESG‑Standards (ESRS) sollen überarbeitet werden, damit Unternehmen den Einstieg in die Berichtspflicht leichter finden. Ziel ist, die Menge der zu liefernden Daten zu reduzieren, bislang unklare Begriffe zu entwirren und die Vorgaben stärker an der gelebten Praxis auszurichten. Gleichzeitig wird eine engere Abstimmung mit anderen EU‑Richtlinien angestrebt, um Überschneidungen und widersprüchliche Anforderungen zu vermeiden. Für Unternehmen, die künftig nach der CSRD berichten müssen, dürfte das zu spürbar geringeren bürokratischen Hürden führen – die konkreten Änderungen der ESRS stehen jedoch noch aus.

4. Anpassungen der EU-Taxonomie: Weniger Unternehmen betroffen

Durch die Anpassung der EU‑Taxonomie wird künftig die Zahl der Unternehmen, die einer Berichtspflicht unterliegen, reduziert. Bisher war jede große Firma dazu verpflichtet, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten nach Nachhaltigkeitskriterien zu prüfen und darüber zu berichten. Das neue Omnibus‑Paket zieht diese Vorgabe deutlich zurück: Nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro bleiben zur Abgabe taxonomierelevanter Berichte verpflichtet. Unternehmen, die bereits Teile ihres Geschäfts nachhaltig ausgerichtet haben, können nun freiwillig über ihre EU‑Taxonomie‑Konformität informieren. Dies ist ein Anreiz, sich am Markt positiv zu positionieren. Alle Unternehmen, die unterhalb der neuen Grenze liegen, müssen keine Berichte mehr einreichen, wodurch sich der administrative Aufwand merklich verringert.

5. Erleichterungen bei der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Die Sorgfaltspflichten innerhalb der Lieferkette erhalten ebenfalls ein Update. Künftig dürfen Unternehmen sich darauf beschränken, ausschließlich Daten ihrer unmittelbaren Geschäftspartner zu erheben, während die umfassende Erfassung der gesamten Wertschöpfungskette entfällt. Parallel dazu wird die EU‑weite zivilrechtliche Haftung gestrichen, was das juristische Risiko für Unternehmen mindert. Für Betriebe mit einer Vielzahl von Lieferanten bedeutet das deutlich weniger komplexe Prüfprozesse. Die Kernverantwortung für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Lieferkette bleibt dabei unverändert.

ESG bleibt trotz Erleichterungen wichtig

Das Omnibus-I-Paket bringt deutliche Erleichterungen für Unternehmen, indem Pflichten reduziert und Fristen verlängert werden. Doch für Unternehmen, die nachhaltig wirtschaften wollen, bleibt ESG ein entscheidendes Thema – auch unabhängig von regulatorischen Vorschriften.

Mit dem Omnibus‑I‑Paket kommenfür Unternehmen ein deutlich spürbare Erleichterungen. Vor Allem werden Verpflichtungen abgemindert und Fristen großzügig nach hinten verschoben. Und doch – selbst wenn die Rechtslage es nicht zwingt – bleibt ESG für Unternehmen, die auf nachhaltige Wirtschaftspraktiken setzen, ein zentrales, unverzichtbares Thema.

Warum lohnt es sich trotzdem, in ESG-Strategien zu investieren?

  • Lieferkettenanforderungen: Große Kunden fordern weiterhin Nachhaltigkeitsberichte von ihren Zulieferern.
  • Investorenfokus: Kapitalgeber setzen weiterhin auf ESG-konforme Unternehmen.
  • Mitarbeiterbindung: Eine nachhaltige Unternehmensstrategie verbessert das Employer Branding.
  • Kosteneinsparungen: Energieeffiziente Prozesse und nachhaltige Mobilität senken langfristig Betriebskosten.

Unternehmen sollten die Erleichterungen nutzen, um nachhaltige Prozesse ohne Zeitdruck zu optimieren, denn freiwillige Nachhaltigkeit kann weiterhin ein Wettbewerbsvorteil bleiben.

Was bedeutet das Omnibus-Paket für Ihr Unternehmen?


Szenario 1: Sie sind aus dem Geltungsbereich der CSRD-Pflicht herausgefallen

(z.B. etwa 300 Mitarbeitende, 35 Mio. € Umsatz)

  • Vorher: ab 2026 tritt die CSRD-Berichtspflicht in KraftNeu: jetzt nicht mehr berichtspflichtig
  • Empfehlung: Das freiwillige CO₂-Tracking weiterhin aktiv beibehalten. Ihre Großkunden werden in naher Zukunft nach Scope-3-Daten fragen. Mit Fast2Work sind Sie bestens gerüstet – und das ohne den Aufwand eines verpflichtenden Reportings.

Szenario 2: Sie bleiben nach wie vor von der CSRD-Pflicht erfasst

(z. B. etwa 1.200 Mitarbeitende, ein Jahresumsatz von rund 85 Mio. €)

  • Vorher: Die Berichtspflicht gilt ab dem Jahr 2026.
  • Neu: Ab 2028 gilt eine neue Berichtspflicht, und die ESRS werden zugleich deutlich schlanker gestaltet.
  • Empfehlung: Nutzen Sie die zwei Jahre, um Pilotprojekte zu realisieren. Legen Sie noch heute mit dem CO₂-Tracking über Fast2Work los – so sind Sie 2028 optimal vorbereitet.

Szenario 3: Sie befinden sich mitten im Geflecht einer Lieferkette

(z. B. ungefähr 80 Kolleginnen und Kollegen, jedoch als Zulieferer für einen DAX-Konzern tätig)

  • Vorher und Neu: Es gibt keine unmittelbare CSRD-Verpflichtung.
  • Aber: Ihr großer Kunde besteht darauf, dass Sie ihm Scope-3-Daten liefern. Fehlt das CO2-Tracking, riskieren Sie, Aufträge zu verlieren.
  • Empfehlung: Implementieren Sie fast2work vorausschauend. Positionieren Sie Ihr Unternehmen nachhaltig bevor Ihre Wettbewerber dasselbe tun.

Vertiefen Sie mit fast2work Ihr Wissen zu CSRD-Reporting!

FAQ: Omnibus-I-Paket EU

+ Bin ich noch CSRD-berichtspflichtig nach Omnibus-I?

Neu berichtspflichtig sind nur Unternehmen mit >1.000 Mitarbeitenden UND (Umsatz >50 Mio. € ODER Bilanzsumme >25 Mio. €). Vorher reichten 250+ Mitarbeitende. Schätzungsweise fallen 80% der ursprünglich betroffenen Unternehmen raus.

+ Wann muss ich nach Omnibus-Paket berichten?

Neue Fristen: Große Unternehmen (bisher nicht NFRD) berichten ab 2028 (statt 2026). KMU ab 2028 (statt 2026). Verlängerung um 2 Jahre. Nutzen Sie diese Zeit für Pilotprojekte und Daten-Infrastruktur.

+ Sollte ich freiwillig CSRD-Daten erfassen?

Ja, wenn: Sie Teil von Lieferketten sind, Banken ESG-Daten für Kredite fordern, Wettbewerber bereits reporten, Sie Nachhaltigkeits-Positionierung nutzen wollen. fast2work ermöglicht freiwilliges CO₂-Tracking ohne vollständiges CSRD-Reporting.

+ Gilt die Taxonomie-Berichtspflicht noch für alle?

Nein. Die Taxonomie-Berichtspflicht wurde eingeschränkt: Nur noch Unternehmen mit >750 Mitarbeitenden und spezifischen Umsatzschwellen müssen über Taxonomie-Konformität berichten. Kleinere Unternehmen sparen damit erheblichen Prüfaufwand.

+ Werden die ESRS-Standards vereinfacht?

Ja, die EU plant eine Überarbeitung der umfangreichen ESRS-Standards, um Bürokratie zu reduzieren. Details sind noch offen. Unternehmen sollten dennoch mit bestehenden Standards planen, da Grundprinzipien erhalten bleiben.

+ Was ändert sich bei Lieferketten-Sorgfaltspflichten?

Die Sorgfaltspflichten werden vereinfacht: Weniger komplexe Prüfungen bei Lieferanten erforderlich. Die grundsätzliche Verantwortung für nachhaltige Lieferketten bleibt aber bestehen – besonders bei Hochrisiko-Branchen.


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fast2work bietet digitale Lösungen für das Mobilitäts- und Benefits-Management in Unternehmen. Unsere Plattform optimiert Prozesse, ermöglicht flexible Verwaltung von Mobilitätsbudgets und senkt Kosten durch steuerliche Vorteile und Nettolohn-Optimierung. Gleichzeitig erfassen wir CO₂-Emissionen für das CSRD-Reporting, fördern nachhaltige Mobilität und stärken die Mitarbeiterbindung.

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