Pendlercheck: Was kostet Ihr Arbeitsweg wirklich?
Der kostenlose Pendlercheck vergleicht Pkw, ÖPNV/Deutschland-Ticket und Fahrrad für Ihren Arbeitsweg: Jahreskosten, CO₂ und Entfernungspauschale 2026 – in 30 Sekunden, ohne Anmeldung. Auf Wunsch rechnen Sie das Ergebnis auf Ihre Belegschaft hoch und erhalten mit dem kostenlosen Standort-Check die Datenbasis für Ihre betriebliche Mobilität. Ein Service der Mobilitätsberatung by Fast2Work.

Was kostet das Pendeln in Ihrem Unternehmen? Finden Sie es in 2 Minuten heraus.
Entfernung, Bürotage, Verkehrsmittel – mehr braucht der Pendlercheck nicht. Sie sehen sofort, was ein typischer Arbeitsweg pro Jahr kostet, wie viel CO₂ dabei entsteht und welches Einsparpotenzial z. B. im Deutschland-Ticket steckt. Auf Wunsch rechnen Sie das Ergebnis direkt auf Ihre Belegschaft hoch – die ideale Grundlage für ein Erstgespräch zur betrieblichen Mobilität in der Region Weser-Ems und darüber hinaus.
Überzeugen Sie Ihren Arbeitgeber
Wir senden Ihnen Ihr Ergebnis samt kompakter Argumentationshilfe – zum Beispiel, wie Ihr Arbeitgeber das Deutschland-Ticket steuerfrei bezuschussen kann (§ 3 Nr. 15 EStG).
Ergebnis für Ihr Unternehmen nutzen
Wir zeigen Ihnen im kostenlosen Standort-Check, welches Einsparpotenzial in der Mobilität Ihres Teams steckt – inklusive CO₂-Datenbasis für Ihr Reporting.
Häufige Fragen zum Pendlercheck
Wie berechnet der Pendlercheck die Pendelkosten?
Der Rechner nutzt wählbare Pkw-Kilometerkosten (0,25–0,60 €/km inklusive Fixkostenanteil), das Deutschland-Ticket mit 63 € pro Monat (Stand 2026) und vereinfachte CO₂-Durchschnittswerte je Personenkilometer des Umweltbundesamtes. Es handelt sich um eine vereinfachte Modellrechnung – keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Wie hoch ist die Entfernungspauschale 2026?
0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG), unabhängig vom Verkehrsmittel. Ohne eigenen Pkw gilt eine Obergrenze von 4.500 € pro Jahr; steuerlich wirkt die Pauschale erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 €. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Ist der Arbeitgeber-Zuschuss zum Deutschland-Ticket steuerfrei?
Ja – Zuschüsse zum Deutschland-Ticket sind steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden (§ 3 Nr. 15 EStG). Sie zählen nicht auf die 50-€-Freigrenze für Sachbezüge, werden aber auf die Entfernungspauschale angerechnet. Die komplette Ticket-Verwaltung übernimmt auf Wunsch der Deutschland-Ticket Managed Service von fast2work. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Wie nutze ich das Ergebnis für mein Unternehmen?
Tragen Sie im Rechner die Zahl der Pendelnden ein – Sie sehen sofort das Kosten- und CO₂-Potenzial Ihres Teams. Für belastbare Zahlen je Standort fordern Sie über das Formular den kostenlosen Standort-Check an, ein Service der Mobilitätsberatung by Fast2Work.
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